(1) Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Firma Nero AG liegen die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Nero AG zugrunde.
Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere, als die hierin enthaltenen
Regelungen, werden nur mit Anerkennung von Nero AG wirksam.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
(3) "Verbraucher" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, welche bei Nero AG Ware zu einem Zweck bestellen, der weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann. "Gewerbetreibender", im Sinne dieser Geschäftsbedingungen, ist eine
natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei der Bestellung von Ware bei Nero AG in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(1) Angebote auf diesen Webseiten sind freibleibend und unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Bestellungen sind nur
verbindlich, wenn Nero AG sie bestätigt oder wenn ihr durch Zusendung der Waren
nachgekommen wird.
(2) Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden durch
Absendung einer E-Mail/ Ausfüllen und Bestätigen des Web-Bestellformulars
einerseits und Bestätigung der Bestellung/Ausführung der Bestellung durch die
Nero AG andererseits.
(3) Um Verzögerungen und Falschlieferungen zu vermeiden, sind bei
Bestellungen die Produktbezeichnung, Betriebssystem und das Datenträgerformat
der Auslieferung anzugeben. Bei Kauf über ein Webformular werden diese
Informationen nicht benötigt, sofern nicht ausdrücklich danach gefragt wird.
(4) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm
ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt Nero AG dem Kunden dies in der
Auftragsbestätigung mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht Nero
AG von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht
zustande.
(5) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur
vorübergehend nicht verfügbar, teilt Nero AG dem Kunden dies ebenfalls
unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von
mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im
Übrigen ist in diesem Fall auch Nero AG berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen
sollte sie die Nichtverfügbarkeit nicht selbst zu vertreten haben. Hierbei wird
Nero AG eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich
erstatten.
(1) Dem Kunden übermittelte oder vereinbarte Lieferdaten gelten als
Richtwerte und sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen
Selbstbelieferung abhängig. Nero AG ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
sofern aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung
wesentlich erschwert oder unmöglich wird, und Nero AG dies nicht zu vertreten
hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung,
Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik, veränderte behördliche Genehmigungs-
oder Gesetzeslage und behördliche Anordnungen, die nicht dem Betriebsrisiko
zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die
fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird
unverzüglich erstattet. Schadenersatzansprüche sind im Falle höherer Gewalt
ausgeschlossen.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein
Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind. Macht die
Nero AG von diesem Recht Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur
einmalig erhoben.
(1) Die Versendung der Ware erfolgt ab Lager Firma Nero AG in Karlsruhe.
(2) Die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung bei Lieferungen an
Gewerbetreibende geht auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand die
Lager- oder Geschäftsräume der Firma Nero AG verlässt; dies gilt auch bei
Lieferungen frei Haus.
(3) Nimmt ein Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so ist Nero AG berechtigt,
wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder den insoweit entstandenen Schaden ersetzt
zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist die Firma Nero AG
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer
Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des
Annahmeverzugs hat der Kunde an Nero AG die entstehenden Lagerkosten gemäß
Nachweis zu bezahlen.
(1) Es gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den
Internetseiten dargestellt wurden. Skonto wird nicht gewährt.
(2) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der Nero AG. Alle Preise sind
in Euro und können von der Nero AG ohne gesonderte Mitteilung jederzeit
verändert werden. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in
der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30
Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Die Firma Nero AG ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung
zu nehmen. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber.
Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Kunde. Für
rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des
Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt die Firma Nero AG keine
Gewähr.
(4) Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die Kosten gesondert
berechnet.
(5) Nero AG liefert gegen Vorkasse, Nachnahme oder Kreditkarte. Großfirmen
und Behörden werden nach vorheriger Absprache auf Rechnung beliefert.
Vorauszahlungen oder Aufträge zur Abbuchung von Kreditkarten werden bei der
Rechnungsstellung berücksichtigt. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur bei
Bezahlung gegen Kreditkarte.
(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma Nero AG berechtigt,
Verzugszinsen entsprechend den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu
erheben. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden die Forderungen der Firma
Nero AG gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig.
(1) Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die an
einen Verbraucher gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises der Nero AG gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung
(bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der
Nero AG. Die an einen Gewerbetreibenden gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der Nero
AG gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch
Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der Nero AG.
(2) Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung
eines Gewerbetreibenden ist Nero AG berechtigt, die sich noch im Besitz des
Gewerbetreibenden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Gewerbetreibende hat
den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter der Nero AG den
Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige
Anmeldung zu gestatten.
(3) Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im
Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf Nero AG's Eigentum hinzuweisen und Nero
AG unverzüglich zu benachrichtigen.
(1) Aufgrund den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 355 ff. BGB)
gewährt Nero AG den Verbrauchern im Fernabsatzgeschäft ein uneingeschränktes
Rückgaberecht. Das Rückgabeverlangen muss keine Begründung enthalten. Es muss in
Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen gegenüber der
Nero AG geltend gemacht werden. Die Zwei- Wochen-Frist beginnt nach Abgabe der
auf den Abschluss des Geschäfts gerichteten Erklärung. Die Frist beginnt jedoch
nicht vor dem Erhalt der Ware. Das Rückgaberecht besteht nicht in den Fällen des
§ 7 Absatz 5 und 6.
(2) Die Waren oder das Rücknahmeverlangen sind zu senden an:
Nero AG, Rüppurrer
Strasse 1a, 76137 Karlsruhe
(3) Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden (komplette und
unbeschädigte Ware, Bedienungsanleitung etc.). Hat der Verbraucher eine
Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu
vertreten, so hat er die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Für die
Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige
Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu
vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder
Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer
Betracht. In diesen Fällen haftet der Verbraucher nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
(4) Die Nero AG verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen
innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung des Verbrauchers.
(5) Das Rückgaberecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von
Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden
sind. Zum Entsiegeln zählt auch das Aufreißen der mitgelieferten Cellophanfolie.
Das Rückgaberecht gilt ferner nicht bei dem Verkauf von Seriennummern zur
Freischaltung von Demoversionen der Software oder zur Freischaltung einer
OEM-Software in eine Retailversion. Bestellungen von Seriennummern, Updates oder
Plug-Ins können nicht widerrufen werden, wenn die Artikel bereits per E-Mail
versendet oder verschickt wurden.
(6) Das Rückgaberecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen
Gesetzbuches und ist bei Gewerbetreibenden ausgeschlossen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
(1) Beim Kauf des Softwareprodukts erwirbt der Kunde eine Lizenz zur Nutzung
dieses Softwareprodukts gemäß den Lizenzbestimmungen.
(2) Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung
des Softwarepakets an.
Der Kunde erwirbt an dem gelieferten Softwareprogramm ein einfaches Nutzungsrecht. Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechtes sowie das Anfertigen einer Sicherungskopie richtet sich im Einzelfall nach den Bestimmungen der EULA (End User License Agreement), die regelmäßig den Produkten beigefügt sind. Das Anfertigen von Kopien ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, im Einzelfall ist die Anfertigung einer Sicherungskopie ausdrücklich gestattet worden. Der Kunde wird darüber hinaus alle geistigen Rechte an der Ware respektieren. Die Nutzung im Netzwerk ist nur aufgrund einer ausdrücklichen dahingehenden erweiterten Lizenz zulässig.
(1) Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln durch einen
Gewerbetreibenden nach Wahl von Nero AG auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung
(Mangelbeseitigung) beschränkt. Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von
Mängeln durch einen Verbraucher nach Wahl des Verbrauchers auf Ersatzlieferung
oder Nachbesserung (Mangelbeseitigung) beschränkt. Nero AG macht darauf
aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und
Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Nero übernimmt daher aufgrund der bekannten
Komplexität der Software keine Zusicherung dahingehend, dass sich die Software
im Einzelfall für einen bestimmten Zweck eignet oder eine Kompatibilität zu
sämtlichen anderen Soft- oder Hardwareprodukten besteht oder sonst ein absolut
störungsfreier Einsatz möglich ist. Sollten neuere Versionen der Software von
Nero veröffentlicht werden, so begründet dies keinen Mangel der ursprünglich
verkauften Software. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff.
i.V. 437 BGB.
(2) Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist
fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder
Rückritt verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder
Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche zur Behebung des Mangels
nicht zum Erfolg geführt haben. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die
§§ 474 ff. i.V. 437 BGB.
(3) Offensichtliche Mängel müssen von Gewerbetreibenden innerhalb von zwei
Wochen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort, in jedem Fall aber vor deren
Verarbeitung oder Einbau der Firma Nero AG schriftlich anzeigt werden.
Unterbleibt eine Rüge innerhalb dieser Frist nach Erhalt der Lieferung, gilt die
Abnahme als erfolgt. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft
den Kunden. Gewerbetreibende haben die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf
ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel
unverzüglich Nero AG anzuzeigen. Versäumt der Gewerbetreibende die rechtzeitige
Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei
denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte
Mängel sind ebenfalls unverzüglich Nero AG anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware
auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils
schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im übrigen
gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.
(4) Nero AG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Nero
AG Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Nero AG keine
vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung begangen hat, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(5) Nero AG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht von der Nero AG verletzt wird.
(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung
ausgeschlossen.
(8) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt auch
im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Nero AG Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate, gerechnet
ab Lieferung. Bei dem Verbrauchsgüterkauf erhöht sich die Gewährleistungsfrist
auf 24 Monate.
Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung. Nero AG verweist hierzu auf das auf der Webseite veröffentlichte Privacy Statement.
(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail)
verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege
übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
(2) In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder
durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die
E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit)
sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht
enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt
vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
(3) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.
(1) Sofern der Kunde Gewerbetreibender ist, wird als Erfüllungsort für alle
beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag der Firmensitz der Nero AG, Karlsruhe,
vereinbart. Der Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den
Erfüllungsort vereinbart, wenn der Kunde Gewerbetreibender, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder
keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(2) Sofern der Kunde Verbraucher ist, ist der Gerichtsstand nach Wahl des
Klägers der Gerichtsstand des Erfüllungsortes oder der Wohnsitz des Beklagten,
bzw. dessen Verwaltungssitz.
(3) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen
aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung
des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
Belehrung über das Rückgaberecht
Nero AG gewährt seinen Kunden ein uneingeschränktes gesetzliches
Rückgaberecht. Das Rückgabeverlangen muss keine Begründung enthalten. Es muss in
Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen gegenüber der
Nero AG geltend gemacht werden.
Fristgerecht ist jede Absendung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe der auf
den Abschluss des Geschäfts gerichteten Erklärung. Die Frist beginnt jedoch
nicht vor dem Erhalt der Ware. Die Waren oder das Rücknahmeverlangen sind zu
senden an:
Nero AG, Rüppurrer Strasse 1a, 76137 Karlsruhe, Germany
Die Nero AG verpflichtet sich zur Rückerstattung geleisteter Zahlungen
innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung des Kunden. Das Rückgaberecht besteht
nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Software, sofern die gelieferten
Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Das Rückgaberecht besteht nicht, wenn der Käufer Gewerbetreibender ist.
Wenn Sie Fragen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, kontaktieren
Sie Nero AG bitte unter folgender E-Mail-Adresse: legal@nero.com .
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